Diagnose: Innerhalb der Digitalen Kieferorthopädie haben wir die Möglichkeit hochpräzise Diagnosen zu stellen.
Planung: Der Behandlungsplan und das Behandlungsziel werden definiert.
Behandlung: Die Behandlungsmethode wird definiert. Daraufhin wird der Behandlungsplan Schritt für Schritt umgesetzt, bis das Behandlungsziel erreicht ist.
Es ist von großer Bedeutung, den idealen Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn zu haben. Grundsätzlich kann Ihr Kind ab einem Alter von ca. 4 Jahren einen Besuch in unserer Kieferorthopädie-Abteilung vornehmen - evtl. im Anschluss zum Besuch beim Kinderzahnarzt. Der Behandlungsbeginn erfolgt in der Regell dann aber erst etwas später.
Ein strahlendes und ästhetisches Lächeln kennt keine Altersgrenzen! Heutzutage ist es zudem möglich durch die sog. Unsichtbare Zahnspange Zahnkorrekturen quasi "unsichtbar" durchzuführen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Die erste Beratung wird sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte von der Krankenkasse übernommen. Es entstehen für Sie bei der Erstberatung also keine Kosten.
Bei kieferorthopädischen Behandlungen ist die Kostenübernahme abhängig von Ihrem jeweiligen individuellen Versicherungsvertrag. Bei Erwachsenen wird die Behandlung allerdings in der Regel nicht übernommen - es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit dafür vor.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Zahnspange immer dann, wenn eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe drei bis fünf nachgewiesen werden kann. Für die Grade eins und zwei zahlt die gesetzliche Krankenkasse hingegen nicht. Je nach Vertragsart wird zum Teil ausschließlich die kostengünstigste Therapie übernommen.